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CE IDV Kennzeichnung
Die Europäische Bauproduktenverordnung verfolgt grundsätzlich ein sinnvolles Ziel. Mit ihr sollen die Mindest-Standards auf europäischer Ebene vereinheitlicht, Handelshemmnisse im Binnenmarkt abgebaut und die grenzüberschreitende Verwendung von Bauprodukten ermöglicht werden. Ihr Erkennungszeichen: das bekannte CE-Symbol. Auch für bestimmte Fugendichtstoffe laut DIN EN 15651 ist eine CE-Kennzeichnung seit Juli 2013 rechtlich möglich und ab Juli 2014 verpflichtend. Damit sind auch internationale Ausschreibungen unter gleichen Voraussetzungen für alle Bieter möglich.